Reklamation
Sie haben eine Verpackung bei uns bestellt und es gibt ein Problem?
Hier können Sie Ihre Reklamation einreichen.
Detaillierte Hinweise dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
Reklamation einreichen
Hinweise zur Reklamationsabwicklung (Rechtsgrundlagen)
- Gewährleistung nach BGB (§ 438 BGB)
- Für Verbraucher gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für bewegliche Sachen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung/Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 2 BGB).
- Für Kaufleute können abweichende Regelungen gelten.
- Untersuchungs- und Rügepflicht bei Handelskäufen (§ 377 HGB)
- Gilt nur für beidseitige Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten, nicht für Verbraucher.
- Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen (§ 377 Abs. 1 HGB).
- Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. In der Praxis bedeutet dies häufig innerhalb von 1–2 Wochen, abhängig vom Umfang der Lieferung und ohne schuldhaftes Zögern.
- Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, und Gewährleistungsrechte entfallen (§ 377 Abs. 2 HGB).
- Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden (§ 377 Abs. 3 HGB).
- Dokumentationspflichten des Kunden (praxisorientierte Hinweise)
- Detaillierte Mängelbeschreibung: Art, Umfang und Auswirkung.
- Fotodokumentation mit klaren, aussagekräftigen Bildern (Übersicht und Detail).
- Aufbewahrung oder Bereitstellung der beanstandeten Ware, Rückstellmuster und relevanten Belege bis zum Abschluss der Prüfung.
- Hinweis
- Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
- Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, unsere AGB sowie weitere vertragliche Regelungen.