Reklamation

Sie haben eine Verpackung bei uns bestellt und es gibt ein Problem?
Hier können Sie Ihre Reklamation einreichen.

Detaillierte Hinweise dazu finden Sie am Ende dieser Seite.

Reklamation einreichen

1) Kundendaten

Kundentyp

Kundentyp*

Kaufmann i.S.d. HGB?

Kaufmann i.S.d. HGB?*

 

2) Art der Reklamation

Art der Reklamation*

 

3) Angaben zur Lieferung / Ware

Verpackungs-/Transportschäden bei Anlieferung?*

Verpackungs-/Transportschäden bei Anlieferung?*

Wenn ja, Zustandsfeststellung/Speditionsbestätigung vorhanden?

Wenn ja: Zustandsfeststellung/Spediteurbestätigung vorhanden?*

 

4) Detaillierte Mängelbeschreibung

5) Nachweise / Dokumentation (erforderlich soweit verfügbar)

Fotodokumentation beigefügt?

Fotodokumentation beigefügt?*

Muster verfügbar?*

Muster verfügbar?*

Weitere Belege (Lieferschein, Prüfprotokolle o.ä.) beigefügt?*

Weitere Belege (Lieferschein, Prüfprotokolle o.ä.) beigefügt?*

Datei anhängen (max. 2 Dateien insgesamt bis 20Mb). Weitere Anhänge gerne an uns per Email .

 

6) Gewünschte Abhilfe (unverbindlich)

Gewünschte Abhilfe*

Erklärung des Kunden / der Kundin*

Erklärung**

Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten**

Einverständniserklärung*

* Pflichtfelder

** Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn Ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn Ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Bitte senden Sie uns eine E-Mail Nachricht an kontakt@eggerdruck.de mit der Betreffzeile „Widerruf der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten“. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.


Hinweise zur Reklamationsabwicklung (Rechtsgrundlagen)

  1. Gewährleistung nach BGB (§ 438 BGB)
    • Für Verbraucher gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für bewegliche Sachen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
    • Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung/Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 2 BGB).
    • Für Kaufleute können abweichende Regelungen gelten.
  2. Untersuchungs- und Rügepflicht bei Handelskäufen (§ 377 HGB)
    • Gilt nur für beidseitige Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten, nicht für Verbraucher.
    • Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen (§ 377 Abs. 1 HGB).
    • Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. In der Praxis bedeutet dies häufig innerhalb von 1–2 Wochen, abhängig vom Umfang der Lieferung und ohne schuldhaftes Zögern.
    • Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, und Gewährleistungsrechte entfallen (§ 377 Abs. 2 HGB).
    • Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden (§ 377 Abs. 3 HGB).
  3. Dokumentationspflichten des Kunden (praxisorientierte Hinweise)
    • Detaillierte Mängelbeschreibung: Art, Umfang und Auswirkung.
    • Fotodokumentation mit klaren, aussagekräftigen Bildern (Übersicht und Detail).
    • Aufbewahrung oder Bereitstellung der beanstandeten Ware, Rückstellmuster und relevanten Belege bis zum Abschluss der Prüfung.
  4. Hinweis
    • Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
    • Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, unsere AGB sowie weitere vertragliche Regelungen.