Kategorie: Wissenswertes

Das neue Verpackungsgesetz

Das müssen Sie wissen!

Das neue Verpackungsgesetz tritt ab 01.01.2019 in Kraft. Händler, die ihre Verpackungen bis dahin nicht lizenziert haben, droht ein hohes Bußgeld von bis zu 200.000 Euro und/ oder ein Verkaufsverbot.

Aber keine Sorge: Es ist gar nicht kompliziert! Wir klären Sie auf, was Sie noch bis zum 31.12.2018 tun sollten.

Was soll mit dem neuen Verpackungsgesetz erreicht werden?

Das Verpackungsgesetz soll mit einem neuen Online-Verpackungsregister mehr Transparenz und Fairness in die wettbewerbliche Verpackungsentsorgung bringen. Somit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Verpackungen auf den Markt zu bringen, die sich recyceln lassen.

Naturkartonverpackung mit Inlay

 

Schiebeschachtel mit Inlay und Produkten

Für wen gilt das neue Verpackungsgesetz?

Für alle, die verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreiben und somit Verpackungen in den Verkehr bringen, die dann typischerweise beim Endverbraucher als Abfall gelten. Dazu werden alle Händler gezählt, die Verpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr bringen - neben dem Handel gehören dazu auch Online-Shops oder Händler, die über Plattformen wie Amazon tätig sind.

 

Wie werden die Kosten berechnet?

Das Lizenzentgelt orientiert sich an der Menge der Verpackungen und der Recyclingfähigkeit der Verpackungen. Umso umweltfreundlicher die Verpackungen, desto günstiger die Entsorgung.

Schiebeschactel aus Schwarzkarton

 

Braunkarton-Verpackung als Mailing

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?

Das Gesetz schließt alle Verpackungsmaterialien ein, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten als Müll anfallen – z.B. Versandkarton, Packband, Styropor, Seidenpapier, Luftpolsterfolie. Wer sich unsicher ist, ob seine Verpackung darunter fällt, sollte bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister den Katalog zur Systembeteiligungspflicht einsehen und im Zweifel einen Antrag stellen.

 

Was muss ich jetzt genau tun?

Bis zum 01.01.2019 sollten Sie:

  • sich über das Registrierungsportal LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden (https://lucid.verpackungsregister.org). Kosten fallen für die Registrierung keine an.
  • Nach der erfolgten Registrierung müssen die Verpackungen noch bei einem anerkannten Dualen System lizenziert werden – z.B. Der Grüne Punkt, Reclay Systems oder Interseroh.

 

Verpackung mit ausgestanztem Deckel

Fazit

Durch die öffentlich einsehbare Online-Registrierung soll mehr Transparenz in den Bereichen Verpackung und Recycling entstehen und für mehr Gerechtigkeit im Markt unter den Händlern und Herstellern gesorgt werden - eine transparente und faire Verteilung der Entsorgungskosten ist das Ziel sowie eine Erhöhung der recyclefähigen Materialien.

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